FREIE WÄHLER lassen Verkauf von Cannabinoid-Produkten aus Automaten am Ritter-Wulf-Platz Schwarzenbek prüfen
Die FREIEN WÄHLER-Ortsvereinigung Schwarzenbek und Kreisvereinigung Herzogtum Lauenburg haben die zuständigen Behörden um eine fachliche Prüfung eines öffentlich zugänglichen Verkaufsautomaten am Ritter-Wulf-Platz in Schwarzenbek gebeten. In dem Automaten werden neben handelsüblichen Süßigkeiten und Getränken auch verschiedene Hanf- beziehungsweise Cannabinoid (CBD)-Produkte angeboten. Nach den auf der Verpackung befindlichen Angaben soll es sich um EU-zertifizierten Nutzhanf handeln, der Spuren von bis zu 0,2 Prozent THC enthalten könne. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Bezeichnung „T9HC“ ausschließlich Marketingzwecken diene und das Produkt weder zum Verzehr noch zum Rauchen bestimmt sei.
Am Verkaufsautomaten selbst findet sich ein Hinweis, wonach CBD-Produkte ausschließlich an Personen ab 18 Jahren verkauft werden. Für die FREIEN WÄHLER stellt sich hier die Frage, wie bei einem öffentlich zugänglichen Warenautomaten eine wirksame Altersverifikation gewährleistet wird.
„Uns geht es ausdrücklich nicht darum, dem Betreiber einen Rechtsverstoß zu unterstellen. Wir können und wollen die genaue Zusammensetzung und rechtliche Einordnung dieser Produkte nicht hinreichend selbst beurteilen. Gerade deshalb haben wir die zuständigen Stellen um eine fachliche Prüfung gebeten“, erklären Steven Weise, Ortsvorsitzender der FREIEN WÄHLER Schwarzenbek, und Sandra Runge, Kreisvorsitzende der FREIEN WÄHLER Herzogtum Lauenburg.
Die Behörden wurden daher unter anderem gebeten zu prüfen, ob das Inverkehrbringen der angebotenen Hanf- beziehungsweise Cannabinoid-Produkte in dieser Form zulässig ist und wie eine gesetzeskonforme Altersverifikation sichergestellt wird. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob die Kennzeichnung und Bewerbung mit Begriffen wie „T9HC“, „Flower“ oder „Super Strong!“ den geltenden Vorschriften entspricht und ob aus Sicht des Jugend- und Verbraucherschutzes Bedenken gegen die gemeinsame Präsentation mit Süßigkeiten und Getränken bestehen. Die FREIEN WÄHLER haben den zuständigen Stellen Fotos des Verkaufsautomaten sowie der Vorder- und Rückseite einer dort angebotenen beziehungsweise erworbenen „T9HC Flower“-Verpackung zur Verfügung gestellt.
„Gerade bei Produkten, deren Aufmachung einen Bezug zu Cannabis herstellt und die gleichzeitig an einem frei zugänglichen Automaten angeboten werden, brauchen wir Klarheit. Insbesondere muss gewährleistet sein, dass Kinder und Jugendliche ausreichend geschützt werden“, so Weise und Runge unisono.
