+++Landtag beschließt Fraktionsmindestgröße: FREIE WÄHLER sehen Versuch des unlauteren Wettbewerbs+++
Am 23.03.23 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag mit schwarz-grüner Mehrheit eine Verordnung verabschiedet, die in kommunalen Parlamenten wie Kreistagen oder Bürgerschaften eine Mindestgröße von drei Personen für eine Fraktion vorsieht. Das klingt auf den ersten Blick nicht besonders aufregend, bedeutet aber bei genauerem Hinsehen eine erhebliche Einschränkung der Möglichkeiten kleinerer Parteien oder Wählergemeinschaften. Denn nur Mitglieder und Mitgliederinnen einer Fraktion können besondere für eine vernünftige und konstruktive politische Arbeit Vorteile in Anspruch nehmen, z. B. eigene Büroräume in den entsprechenden Gebäuden erhalten. Insbesondere beschneidet die Verordnung aber das Mitspracherecht der gewählten Vertreter kleiner Parteien: ohne Fraktionszugehörigkeit haben sie in Ausschüssen zwar ein Rede-, aber kein Stimmrecht mehr! Und auch Anträge dürfen sie nicht einbringen, sondern nur reagieren auf Anträge andere Fraktionen/Parteien.
Torsten Egge, Spitzenkandidat der FREIEN WÄHLER Herzogtum Lauenburg für die Kreistagswahl am 14. Mai, ist erzürnt. „Wie man sieht, wird kurz vor der Wahl nochmals unliebsame Konkurrenz abgeschafft. Es gibt viele Wählergemeinschaften und kleine Parteien, die in den Kommunalparlamenten und Kreistagen bisher mit einer 2-Personen-Fraktion hervorragende Arbeit leisten. Ihnen wird das Recht verweigert, in Zukunft die Meinung Ihrer Wähler in den jeweiligen Ausschüssen zu vertreten.“
Aus Sicht von uns FREIEN WÄHLERN lebt Demokratie auch und gerade von unbequemen Meinungen und anderen Ansichten. „Diese bedauernswerte Entscheidung ist eine klare Missachtung des Bürgerwillens. Gerade den kleinen Fraktionen darf die Arbeit nicht unmöglich gemacht werden,“ so Egge weiter. „Die großen Parteien scheinen ihre Claims abstecken zu wollen. Den kleineren Parteien soll ihre Arbeit möglichst erschwert werden, damit die großen möglichst ungestört vor sich hin wursteln können. Und diese Entscheidung wird von einer Partei, den GRÜNEN, mitgetragen, die in der Vergangenheit selbst als kleine Partei angefangen hat. So ändern sich die Zeiten!“
Sie als mündige Bürgerinnen und Bürger können am 14. Mai 2023 zeigen, was Sie von solchen demokratiegefährdenden Einschnitten halten!