***FREIE WÄHLER Herzogtum Lauenburg: Neues Helfergesetz Schleswig-Holstein – ein überfälliger Schritt der Landesregierung***
Am 08. Februar hat die Schleswig-Holsteinische Landesregierung einen Gesetzentwurf zum sog. Helfergesetz beschlossen, das eine Änderung des Landeskatastrophenschutzgesetzes beinhaltet. Zum ersten Mal werden ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen im Einsatzfall unterhalb der Katastrophenschwelle den Kollegen von Feuerwehr und THW gleichgestellt. Hintergrund: Bisher erhielten nur Angehörige der Feuerwehren und des THW eine Lohnfortzahlung, wenn sie während ihrer Arbeitszeit in den alarmierten Einsatz gehen mussten. Angehörige der Hilfsorganisationen erhielten diese nur bei Einsätzen im Rahmen eines ausgerufenen Katastrophenalarms. Allerdings werden die Hilfsorganisationen auch unterhalb des Katastropheneinsatzes immer wieder alarmiert, um z. B. bei Großschadenslagen oder Wasserrettungseinsätzen tätig zu werden. Der fehlende Ersatz des Verdienstausfalls und der fehlende Anspruch auf Lohnfortzahlung führte immer wieder dazu, dass Arbeitgeber die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer nicht während der Arbeitszeit für den Einsatz freistellten. Mit der Verabschiedung des Helfergesetzes löst die Landesregierung Schleswig-Holstein nun endlich ein seit vielen Jahren bestehendes Problem und sorgt für Gleichbehandlung aller in der Gefahrenabwehr ehrenamtlich tätigen Helferinnen und Helfer. Wir FREIE WÄHLER begrüßen diesen Schritt außerordentlich. Er kann helfen, die zunehmenden Schwierigkeiten der ehrenamtlichen Rettungs- und Hilfsorganisationen bei der Personalgewinnung zu erleichtern. Die ausreichende personelle Besetzung von alarmierten Einsätzen kann sich nun einfacher gestalten. Die FREIEN WÄHLER Herzogtum Lauenburg stehen für eine weitere Förderung des Katastrophenschutzes und der Gefahrenabwehr. Das ehrenamtliche Engagement für die Gesellschaft muss weiter gestärkt werden, z. B. auch durch Anrechnung einer ehrenamtlichen Tätigkeit auf die spätere Rentenleistung. Der Katastrophenschutz und die Feuerwehren müssen mit modernstem Fahrzeug- und Einsatzmaterial ausgestattet werden – über dreißig Jahre alte Einsatzfahrzeuge gehören ins Museum, aber nicht in den Einsatz! (Bild: Einsatzkräfte des DRK während einer Übung)